Hauptverband schließt Vereinbarung mit AKM ab

Der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) hat eine Vereinbarung mit der AKM – Autoren, Komponisten und Musikverleger abgeschlossen, um seinen Mitgliedern bei inhouse-Veranstaltungen Rechtssicherheit bei der Verwendung mechanischer Musik (z.B. CD-Einspielungen) im Rahmen von Buchpräsentationen, Lesungen, Events etc. zu garantieren. Damit ist für alle Mitglieder die Wahrung der Urheberrechte für Musik gewährleistet. 

Durch diese Vereinbarung sind Mitglieder zukünftig von der Meldepflicht und Bezahlung – sofern sie mechanische Musik verwenden – entbunden. Außerdem gibt es keinen administrativen Mehraufwand durch Einzelmeldungen und keine Mehrkosten bei nicht gemeldeten Veranstaltungen.
Eine gesonderte Meldung seitens der HVB-Mitglieder im Rahmen der Pauschallösung ist nicht mehr vonnöten. Die Pauschallösung deckt Inhouse-Veranstaltungen mit mechanischer Musikeinspielung bei allen Veranstaltungen ab. Die Lösung gilt jedoch nicht für Livemusik oder DJ-Lines und externe, nicht an der Adresse des Mitglieds befindliche, Veranstaltungen.

Bei Fragen steht Ihnen die AKM zur Verfügung: Mario Artlieb, mario.artlieb@akm.at, 050717-19531

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