„Fair Use“ Regelung des Buchhandels für den Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020

Durch die MwSt-Senkung für Bücher und elektronische Publikationen (inkl. Hörbücher) ab 1.7.2020 profitiert die gesamte Buchbranche von dieser weitreichenden und raschen Ertragserhöhung für alle Stufen der Wertschöpfungskette. Damit auch wirklich ALLE Branchenteilnehmer, gleichgültig ob Verlag, Buchhandel oder Zwischenhandel, am Erfolg partizipieren können, ist die Beachtung nachstehender Empfehlungen von besonderer Bedeutung.

1. Für die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2020 eingekaufte Ware ergibt sich eine Spannenverbesserung von knapp 2%. Das kommt in weiten Teilen des Buchhandels nahezu einer Verdoppelung des halbjährlichen Betriebsergebnisses gleich. Eine sehr zufrieden stellende Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die allen BuchhändlerInnen die Chance eröffnet, die Folgen der teils schlimmen Umsatzeinbrüche während des Lockdown, abzufedern.

2. Mit jedem Buch, dass Sie vor dem 1. Juli eingekauft haben und das Sie im 2. Halbjahr 2020 verkaufen, erzielen Sie die höchste Spanne für Ihr Unternehmen. Denken Sie daher insbesondere an den Verkauf Ihrer Backlist und der Neuerscheinungen des Frühjahrs 2020. Dieser positive Effekt kehrt sich am 1. Jänner 2021 zwar wieder um, wird so sich aber unter dem berühmten Strich, nahezu ausgleichen und zu keiner Verschlechterung oder Verbesserung führen.

3. Aus dem Grund empfehlen wir das Remissionsverhalten nicht zu verändern. Zum einen würden die Auslieferungen die Remittenden nicht rechtzeitig gutschreiben können und der vorverlegte Remissionstermin dazu führen, dass im Weihnachtsgeschäft nicht ausreichend Ware vorrätig ist. Um wirklich sicher zu gehen, dass Ihre Remissionen noch vor dem 31.12.2020 bearbeitet und gutgeschrieben werden können, versenden Sie Ihre Retouren bitte so rechtzeitig, dass die Bücher bis spätestens am 13. November 2020 in der Auslieferung einlangen. Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Zeitspanne für den Transport zur Auslieferung (laut AGBs von PGV im schlimmsten Fall bis zu 6 Wochen). Später einlangende Remissionen können wohl erst nach der MWST-Rückumstellung im Jänner 2021 gutgeschrieben werden.

4. Im gegenseitigen Verständnis für den befristeten Zeitraum dieser Maßnahmen sehen die Auslieferungen keinerlei nachträgliche Wertgutschriften oder Rabatterhöhungen zur Kompensation von Remissionen nach der MWST-Rückumstellung am 1. Jänner 2021 vor.

PRÄSIDIUM DES HAUPTVERBANDES DES ÖSTERREICHISCHEN BUCHHANDELS

Benedikt Föger, Präsident, Hauptverband des Österreichischen Buchhandels

Franz Lintner, Vorsitzender, Verband der Österreichischen Buchgrossisten

Dr. Alexander Potyka, Vorsitzender, Österreichischer Verlegerverband

Helmut Zechner, Vorsitzender, Österreichischer Buchhändlerverband

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