Verzögerung bei Urheberrechtsreform

Die von der Verlagsbranche ersehnte Urheberrechtsreform erfährt einen Dämpfer, da sich die EU-Staaten in der Auslegung und Durchführung uneins sind. Ein geplanter Verhandlungstermin wurde von EU-Rat, Kommission und Parlament abgesagt.

Vor allem bei der Frage nach der finanziellen Abgeltung von Textauszügen auf Google News und bezüglich der Haftbarkeit von hochgeladenen Inhalten bei Diensten wie YouTube herrscht nach wie vor Uneinigkeit. InternetaktivistInnen fürchten um die Beschränkung der künstlerischen Freiheit im Netz. Dem gegenüber stehen die Forderung nach Selbstbestimmung über die eigenen Werke seitens der Urheber sowie deren faire Bezahlung. Verlage, AutorInnen, Plattenfirmen und andere Rechteinhaber bekämen nach dem neuen Recht nun die ihnen zustehenden Tantiemen.

Für Buchverlage besonders essenziell sind zwei Artikel der Urheberrechtsreform. In Artikel 12 soll die künftige Verlegerbeteiligung geregelt werden. Dies beinhaltet die Beteiligung an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften. Über die Regelung des in Artikel 11 verhandelten Leistungsschutzrechtes, gibt es Unstimmigkeiten in den EU-Staaten. Hier wird verhandelt, ob Google News auch in Zukunft kurze Textausschnitte („Snippets“) aus Artikeln und Blogposts zur Beschreibung von Links unentgeltlich nutzen darf.

„Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Rat mehr Zeit braucht, um seine Haltung festzulegen. Die Urheberrechts-Richtlinie bleibt eine Priorität für die EU-Institutionen und eine Schlüsselreform für europäische Bürger, Kreative und die Presse. Wir als EU-Kommission werden dem Rat und dem Parlament helfen, eine Einigung so schnell wie möglich zu finden.“, so EU-Kommissionssprecher Margaritis Schinas.

Bei einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten über die genauen Reforminhalte könnte der Trilog am 5. Februar bereits weitergehen. Bei einem Scheitern müssten nationale Regelungen herhalten.

HVB-Präsident Benedikt Föger, der gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Österreichischen Verlegerverbands Alexander Potyka letztes Jahr im September bei den Abstimmungen des Europaparlaments zum Urheberrecht im Onlinebereich mit dabei war, meint dazu: „Es war eine historische Entscheidung, um kulturelle Vielfalt, Innovation und Zugang zu Bildung und Information in Europa zu fördern. Ich hoffe weiterhin, dass es zu einem erfolgreichen Trilog kommen wird.“

 

23.1.2019

Foto: Clker-Free-Vector-Images auf pixybay
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