Goldenes Buch und Platinbuch
Ab 15.000 verkauften Titel haben Sie einen Grund zum Feiern
Seit 1994 vergibt der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels das Goldene Buch. Damit werden Titel, die öfter als 15.000-mal im österreichischen Markt verkauft wurden, medien- und öffentlichkeitswirksam ausgezeichnet. Das Platinbuch wird für mehr als 25.000 verkaufte Exemplare vergeben.
Diese Auszeichnung ist nicht nur ein hervorragendes Marketingtool, das eine erneute Sichtbarkeit bei den Leser:innen und Medien bewirkt, sondern gleichzeitig eine Würdigung für die Top-Autor:innen eines Verlages.
Vergeben wird das Goldene Buch und das Platinbuch in Form einer eleganten Metallspange, die das ausgezeichnete Buch umfasst und als stabiler Ständer eine frontale Präsentation ermöglicht. Die Auszeichnungs-Siegel können auch für Ihre Buchcover verwendet werden.
Holen Sie sich Ihre Auszeichnung!
In unseren Paketen zum Goldenen Buch und zum Platinbuch sind viele attraktive Leistungen enthalten, informieren Sie sich jetzt!
Kontakt
Ramona Geng
Tel: +43 1 512 15 35 24
E-Mail: geng@hvb.at
FAQ
Wir arbeiten mit dem Marktforschungsinstitut Media Control zusammen, die uns die Zahlen übermitteln. Stellen Sie gerne eine unverbindliche Anfrage.
Das Erscheinungsdatum des Buches spielt keine Rolle, entscheidend ist die Anzahl der in Österreich verkauften Bücher. Die Kontrolle der Verkaufszahlen erfolgt durch uns in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen media control.
Ja, es zählen ausnahmslos Bücher, die in Österreich verkauft wurden.
Nein, Auflagen bzw. Überarbeitungen der Buchcover sind nicht relevant. Als Grundlage zur Ermittlung der Verkaufszahlen dient uns die ISBN-Nummer.
Die Anfrage muss direkt vom Verlag ausgehen.
Sie entscheiden, ob Sie eine Verleihung machen möchten oder nicht. Die Organisation der Verleihung und die damit verbunden Kosten trägt der Verlag. Ein Vertreter des HVB kommt nach Rücksprache gerne zur Verleihung und überreicht die Auszeichnung.
Ja, im Branchenmedium anzeiger, auf buecher.at und im Newsletter wird berichterstattet.
Ja. Der Sitz des Verlages ist unerheblich.