Neues Verpackungsgesetz in Deutschland betrifft auch Österreich

Ab 1. Juli tritt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland in Kraft. Händler, deren (verpackte) Produkte an Endkund:innen in Deutschland gehen, sind verpflichtet diesem Gesetz nachzukommen, da ansonsten ein Vertriebsverbot für ihre Waren verhängt wird. Alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Das Verpackungsgesetz regelt Anforderungen an die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Verpackungen in Deutschland. Es ist zum Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung von 1992 abgelöst. Schon die Verpackungsverordnung hat die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen eingeführt, für Verkaufsverpackungen die Pflicht zur Beteiligung an Entsorgungssystemen – sogenannte duale Systeme – geregelt und diesen hohe Recyclingquoten vorgegeben.

Hier finden Sie weiterführende Infos:  www.verpackungsregister.org

Webinar zum Verpackungsgesetz: Mit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veranstaltet der Börsenverein ein Webinar zu diesem Thema, der genaue Termin folgt in Kürze, wir werden Sie darüber informieren. Für HVB-Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.

9.6.2022

c) Mediamodifier auf pixabay
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