Kritik an Gesetzesentwurf: Mehrwertsteuersenkung für E-Books in Deutschland

Die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer für digitale Publikationen, die im deutschen Bundeskabinett beschlossen wurde, ist noch vorsichtig zu sehen. Eine Erweiterung für Angebote von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften aus Datenbanken wäre laut Branchenverbänden notwendig.

Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, des Deutschen Bibliotheksverbandes, des Verbandes Bildungsmedien und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung die reduzierte Mehrwertsteuer für digitale Angebote einzelner Bücher, Zeitschriften und Zeitungen auf den Weg bringt und dabei auch Online-Publikationen „in der Form von Websites, Apps oder anderen Anwendungen, mit oder ohne Downloadmöglichkeiten, auch als Einzelabruf aus einer Datenbank“ etc. berücksichtigt. Unhaltbar ist es nach Ansicht der Organisationen jedoch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gelten soll, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird.

Solche Angebote, bei denen Leser aufgrund eines Vertrags Zugang zu vielen Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern erhält, sind ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen. Es gibt sie in der Form von elektronischen Kiosken, Fachdatenbanken und digitalen Bibliotheksangeboten. Im Bereich der Fachmedien unter Einschluss der Wissenschaft handelt es sich schon jetzt um die wohl wichtigste Verbreitungsform.

„Es ist gut, dass viele digitale Publikationen bald begünstigt besteuert werden sollen. Mit dem Ausschluss gebündelter Datenbankangebote verweigert die Bundesregierung aber schon heute unverzichtbaren, innovativen Verbreitungs- und Geschäftsmodellen digitaler Presse die dringend benötigte reduzierte Mehrwertsteuer“, hieß es dazu von Seiten des Verbändebündnisses in Berlin. „Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg.“

Ein weiterer Punkt, der bedacht werden muss, ist die unsichere zeitliche Komponente: „Dass es zum verminderten Umsatzsteuer auf E-Books nunmehr einen Gesetzentwurf gibt, ist erfreulich. Da es sich aber nur um einen Entwurf handelt, muss dieser noch durch die Mühlen des Gesetzgebungsverfahrens. Kurzum: Es ist noch nicht sicher absehbar, wann das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.“, so Ronald Schild (MVB) auf Anfrage des HVB.

Mit der Einigung auf den Regierungsentwurf scheint die größte Hürde genommen; die Zustimmung des Parlaments und des Bundesrates gilt jetzt als Formsache, sodass mit einer Verabschiedung des Jahressteuergesetzes (indem der günstigere Steuersatz für E-Books enthalten ist) noch in diesem Jahr gerechnet wird. Die Regelung zur E-Book-MWSt tritt am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes (d.h. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) in Kraft, also nicht zu einem im Voraus festgelegten Datum.

2.8.2019

(c) coyot / pixabay
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