Information zum Insolvenzbericht der Dr. Franz Hain Verlagsauslieferungen

Aktueller Insolvenzbericht zu Dr. Franz Hain Verlagsauslieferungen GmbH  – FN 140537y, 1220 Wien, Dr. Otto Neurath-Gasse 5: Bislang wurden Forderungen im Umfang von rd. EUR 12,05 Mio. im Insolvenzverfahren angemeldet, wovon derzeit rd. EUR 5,15 Mio. vom Masseverwalter anerkannt wurden. Der restliche Betrag ist (noch) bestritten.


Das Unternehmen wurde formal am 26.6.2018 vom Handelsgericht Wien per Beschluss geschlossen. Auf dem Massekonto erliegen rd. EUR 660.000,–. Mit weiteren Eingängen ist noch zu rechnen. Der Betrag auf dem Massekonto resultiert zu einem größeren Teil aus Anfechtungsprozessen und Einigungen mit diesen Anfechtungsgegnern.
Weitere Eingänge aus den Anfechtungsansprüchen sind jedenfalls zu erwarten.
Hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche der Konkursmasse gegenüber dem Geschäftsführer Dr. Thomas Eisler bzw. der Dr. Peter Eisler Privatstiftung auf Rückzahlung der gegen Dr. Thomas Eisler aushaftenden Verrechnungsforderung ist es gelungen, eine Gesamteinigung zwischen Dr. Thomas Eisler und der Dr. Peter Eisler Privatstiftung zu erzielen.
Im Hinblick darauf, dass Dr. Thomas Eisler finanziell nicht in der Lage ist das Darlehen zurück zu bezahlen, wurde zunächst die Kompensation der Darlehensforderung in Höhe der aus der Beendigung seines Dienstverhältnisses resultierenden Gesamtforderung gegenüber der Schuldnerin vereinbart, wobei eine Aufrechnung nur hinsichtlich des pfändbaren Teiles rechtlich zulässig war.

Trotz der Uneinbringlichkeit der nach Aufrechnung immer noch verbleibenden restlichen Darlehensforderung bei Dr. Thomas Eisler konnte erreicht werden, dass aus der Sphäre der Privatstiftung und Dr. Thomas Eisler zusätzlich noch ein hoher Geldbetrag an die Masse bezahlt wird.
Derzeit werden Gespräche hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung betreffend die vom Masseverwalter geltend gemachten Ansprüche gegen die Verlassenschaft des Dr. Peter Eisler geführt. Abgesehen von den offenen Anfechtungsansprüchen und den oben genannten Forderungen, sind die Verwertungshandlungen zum Großteil abgeschlossen.

Quotenprognose
Ausgehend vom derzeitigen Verfahrensstand und unter Berücksichtigung dieser Entwicklung des Verfahrens, wird die Quotenprognose auf rd. 10% angehoben. Sofern das Rechtsgeschäft mit dem Schuldner der österreichischen Umsatzsteuer unterliegt, können Sie auch bereits bezahlte Umsatzsteuer rückverrechnen (§ 16 Abs. 3 UStG).

Haben Sie noch Fragen?
Mag. Roman Tahbaz von der KSV1870 Insolvenzvertretung steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 050 1870 DW 8215 oder unter
Mail tahbaz.roman@ksv.at zur Verfügung.

21.5.2019

Werbung
WdB Posting 2