AKM – Musikschaffende, Musiknutzende

Vorteile
  • Keine Meldepflicht bei Verwendung von mechanischer Musik bei Veranstaltungen
  • Keine Kosten bei Verwendung von mechanischer Musik bei Veranstaltungen

Bei Inhouse-Veranstaltungen*, wie beispielsweise bei Buchpräsentationen, Lesungen oder Jubiläums-Events etc. müssen Sie bei der Verwendung von mechanischer Musik (z.B. CD-Einspielung, Streaming, Festplatte) weder Gebühren an die AKM entrichten, noch müssen Sie Ihre Veranstaltung bei der AKM melden.

*Die Pauschallösung deckt Inhouse-Veranstaltungen mit mechanischer Musikeinspielung bei allen Veranstaltungen ab. Die Lösung gilt jedoch nicht für Livemusik oder DJ-Lines und externe, nicht an der Adresse des Mitglieds befindliche, Veranstaltungen.

Kontakt

Georg Linhart
Geschäftsbereich Lizenzen
Tel.: +43 5 0717 19500
E-Mail: georg.linhart@akm.at

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