Vorteile
- Keine Meldepflicht bei Verwendung von mechanischer Musik bei Veranstaltungen
- Keine Kosten bei Verwendung von mechanischer Musik bei Veranstaltungen
Bei Inhouse-Veranstaltungen*, wie beispielsweise bei Buchpräsentationen, Lesungen oder Jubiläums-Events etc. müssen Sie bei der Verwendung von mechanischer Musik (z.B. CD-Einspielung, Streaming, Festplatte) weder Gebühren an die AKM entrichten, noch müssen Sie Ihre Veranstaltung bei der AKM melden.
*Die Pauschallösung deckt Inhouse-Veranstaltungen mit mechanischer Musikeinspielung bei allen Veranstaltungen ab. Die Lösung gilt jedoch nicht für Livemusik oder DJ-Lines und externe, nicht an der Adresse des Mitglieds befindliche, Veranstaltungen.