Wie Geoblocking die EU-Länder betrifft

Das EU-Parlament hat mit seinem positiven Votum den Weg für die Verordnung gegen Geoblocking freigemacht. Wann sie in Kraft tritt, und welche Konsequenzen sie für den Buchhandel hat, erläutert Jessica Sänger, Leiterin der Stabsstelle Europäische und internationale Angelegenheiten im Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Interview: Michael Roesler-Graichen

Das EU-Parlament hat die Verordnung zum Geoblocking, die nationale Barrieren im Vertrieb von digitalen Diensten und Inhalten verbietet, angenommen. Wann tritt die neue Regelung in Kraft?
Jessica Sänger: Das Europaparlament hat zugestimmt, und im nächsten Schritt wird die Verordnung noch formal durch den Rat gebilligt. Die Einigung auf die jetzige Fassung wurde aber schon im November erzielt. Jetzt muss die Verordnung noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden – neun Monate danach tritt sie in Kraft, also voraussichtlich noch in diesem Jahr. Sie gilt dann unmittelbar und bedarf keiner weiteren Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber.

Die Content-Verbände hatten schon frühzeitig darauf gedrängt, urheberrechtlich geschützte Inhalte von der Regelung auszunehmen …
Jessica Sänger: Der ursprüngliche Entwurf der Kommission sah vor, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Erst durch das Europaparlament sollte das Verbot des Geoblocking auf diese Bereiche erweitert werden – das hätte dann neben E-Books auch Musik, Film und Spiele betroffen. Es gab verschiedene Gründe dafür, weshalb man das nicht gemacht hat. Einer ist, dass die Kommission keine Folgenabschätzung vorgenommen hat, die die notwendige Voraussetzung einer solchen Gesetzgebung ist. Wir haben jetzt allerdings nur einen Aufschub: Die Kommission hat jetzt die Gelegenheit, diese Folgenabschätzung vorzunehmen, und dann entsprechend zu prüfen, ob man die Geoblocking-Verordnung auf die genannten Inhalte ausweiten kann. Von vielen Konsumentengruppen und auch Abgeordneten wird dies nämlich mit Nachdruck gefordert.

Wie kann der Buchhandel damit umgehen? Die nächsten zwei Jahre hat er doch Ruhe …
Jessica Sänger: Ja, erst zwei Jahre nach Inkrafttreten, also gegen Ende 2020, könnte eine Erweiterung auf E-Books stattfinden. In diesem Zeitraum werden wir darauf hin wirken, dass die Folgenabschätzung vernünftig durchgeführt wird. Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Europäische Kommission versteht, was das für die Buchbranche bedeuten könnte, und hoffen, parallel eine Verbesserung weiterer Rahmenbedingungen erreichen zu können. Es gibt gute Gründe, das Verbot des Geoblocking nicht umzusetzen: Die Kehrseite des Verbots ist ja, dass jeder Webshop jeder Buchhandlung dazu verpflichtet wird, sich in die Lage zu versetzen, ein Geschäft mit einem Kunden überall in der EU durchzuführen und dabei alle Regeln einzuhalten, die darauf anwendbar sind. Dazu gehört etwa die Ermittlung des korrekten Mehrwertsteuersatzes am Sitzort des Verbrauchers, aber beispielsweise auch die Einhaltung von Verbraucherschutzregeln in 28 Mitgliedsstaaten. Da können wir derzeit noch keine technischen Lösungen erkennen, die es dem Buchhandel erlauben, alle Vorschriften rechtssicher abzubilden. Wir haben kein Interesse an Geoblocking, im Gegenteil: der Buchhandel verkauft gerne Bücher über Grenzen hinweg. Buchhändler wollen aber auch nicht in anderen EU-Staaten Rechte verletzen. Der sehr hohen Investition in die Fähigkeit, alle Anforderungen der Verordnung zu erfüllen, stehen ja sehr geringe Umsätze aus den EU-Ländern anderer Sprachräume gegenüber. Da entsteht ein Ungleichgewicht, dass die ganze Sache als nicht sinnvoll erscheinen lässt.

Mit freundlicher Genehmigung des Börsenblatts.

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