Deutschland: Buchhandel darf ab 8. März öffnen

In Deutschland wird der Lockdown bis 28. März verlängert, jedoch mit leichten Lockerungen. Ab Montag, 8. März, dürfen Buchhandlungen bundesweit wieder Kund*innen empfangen. Sie werden künftig dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet.

Die Öffnungen sind mit strengen Auflagen verbunden. Dazu zählen Hygienekonzepte und die Beschränkung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) und einen weiteren Kunden für alle weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Buchhandlungen dürfen neben Blumenläden und Gartenmärkten vor anderen Geschäften öffnen, weil sie „zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden“.

„Wir freuen uns, dass Buchhandlungen ab Montag bundesweit wieder öffnen dürfen. Indem die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen Buchhandlungen den Geschäften des täglichen Bedarfs zuordnen, erkennen sie den wichtigen Beitrag an, den diese für unsere Gesellschaft leisten: Sie sind Orte des kulturellen Austauschs, der Inspiration und der Vermittlung von Inhalten. Die heutige Entscheidung ist auch in wirtschaftlicher Hinsicht wichtig, da die Ladenschließungen die Branche sehr belastet haben. Wir sind den politischen Verantwortlichen für ihre Wertschätzung und Unterstützung dankbar, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die sich sehr für die Belange der Buchbranche einsetzt.“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, der sich in den vergangenen Tagen in der Politik intensiv für die sofortige Öffnung des Buchhandels eingesetzt hat.

Weitere Informationen zu den Auflagen sowie geplanten Lockerungen finde Sie unter folgendem Link.

4.3.2021

by unsplah / leyre-labarga
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