Die EU Deforestation Regulation zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung ist bereits mit 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Geltungsbeginn für große Unternehmen ist für den 30. Dezember 2024 angesetzt. Für KMU sind die Regelungen der Verordnung ab 30. Juni 2025 gültig. Ob ein Unternehmen im Sinne der Verordnung als KMU eingestuft wird, richtet sich nach den Schwellenwerten der Bilanz-Richtlinie (vgl. 2013/34/EU).
Mit den Vorarbeiten für die Umsetzung sollte bereits möglichst zeitnah begonnen werden, da die Dokumentationspflichten entlang der Lieferkette umfangreich sind und einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.
Vorbereitungen
- Prüfen, welche der vom Unternehmen hergestellten oder in Verkehr gebrachten Produkte von der EUDR betroffen sind, siehe dazu Anhang 1 der EUDR
- Klären, ob das Unternehmen im Sinne der Verordnung als Marktteilnehmer (Art. 2, 15) oder als Händler (Art. 2, 16) sowie als KMU oder Nicht-KMU gilt (Art. 2, 30).
Verlage sollten beachten, dass unterschiedliche Regelungen gelten, je nachdem, ob der Verlag das Papier selbst erwirbt oder ob der Einkauf über die Druckerei erfolgt.
- Herausfinden, wie sichergestellt werden kann, dass die erforderlichen Informationen zur Einreichung der Sorgfaltserklärungen spätestens bis zum Inkrafttreten der Verordnung vollständig vorliegen.
- Überlegen, ob eine IT-Anwendung zum Sammeln und Übermitteln der Daten notwendig ist.
Die kürzlich veröffentlichten Informationen über die Schnittstelle des EU-Informationssystems, über das künftig die Sorgfaltserklärungen eingereicht werden müssen, finden Sie hier.
Den Verordnungstext finden Sie hier.