Inkrafttreten der EUDR verschoben

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich in einer Trilog-Verhandlung darauf geeinigt, den Beginn der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Die Änderungsverordnung zur EUDR wird am 17. Dezember 2024 im Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt. Es sollte daher ausreichend Zeit bleiben, um sie noch vor Jahresende im Amtsblatt zu veröffentlichen, sodass das Inkrafttreten der EUDR um ein Jahr verschoben werden kann.

Große Marktteilnehmer:innen sind dann ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet, die Vorgaben der EUDR umzusetzen, während Kleinst- und Kleinunternehmen diese erst ab dem 30. Juni 2026 erfüllen müssen.

Die Federation of European Publishers (FEP) verweist auf das „Deforestation Due Diligence Statement Registry“. Es dient der einfachen Erstellung und Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen, um die Einhaltung der Entwaldungsverordnung nachzuweisen. Um den Einstieg in das System zu erleichtern, hat die FEP eine Trainingsplattform namens ACCEPTANCE Server eingerichtet. Einen Benutzerleitfaden sowie Schulungsmaterialien zum EUDR-Informationssystem finden Sie hier. Bei Fragen zur Registrierung oder bei technischen Problemen steht Support unter SANTE-TRACES@ec.europa.eu zur Verfügung. Weitere Informationen zur EUDR finden Sie hier.

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(c) Reijo Telaranta, pixabay
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