Regierung plant Paketsteuer

Die Maßnahme soll laut Regierung jährlich rund 280 Millionen Euro in die Staatskasse bringen. Mit den zusätzlichen Einnahmen soll unter anderem die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanziert werden.

Ursprünglich war geplant, die Abgabe ausschließlich auf Sendungen aus Drittstaaten einzuheben. Dieser Ansatz ließ sich laut Regierung jedoch rechtlich nicht umsetzen. Daher soll die Regelung nun breiter gefasst werden:

Betroffen sein sollen Versandhändler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Die Abgabe würde damit vor allem große Onlinehändler und Plattformen treffen. Allerdings könnten auch österreichische Unternehmen betroffen sein, wenn sie ihre Produkte über große Online-Marktplätze wie Amazon vertreiben.

Ausgenommen sind etwa Einkäufe, die direkt im Geschäft getätigt und anschließend zugestellt werden. Auch wenn Unternehmen bestellte Waren selbst ausliefern, soll keine Paketabgabe anfallen.

Kritik an der Paketsteuer aus Politik und Wirtschaft

Das Begutachtungsverfahren für die umstrittene neue Steuer lief bis 26. Mai. Insgesamt gab es 36 Stellungnahmen von Institutionen und 65 Statements von Privatpersonen, der Großteil fiel kritisch aus.

Der Versandhändler Otto kündigte bereits rechtliche Schritte gegen das geplante Gesetz an und verwies auf ein Gutachten von Dorda Rechtsanwälte, die den Entwurf als „mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig“ einstufen.

Die Richtervereinigung rät der Regierung in ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Notifikation des Gesetzes bei der EU-Kommission, weil die Konformität des Gesetzesvorhabens mit dem EU-Beihilferecht fraglich sei. Der Rechnungshof (RH) verweist in seiner Stellungnahme zur Paketsteuer auf einen hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand für die Finanzverwaltung.

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