Deutsches Bundesverfassungsgericht entschied

Open Access-Zweitveröffentlichungspflicht ist rechtswidrig

Eine solche Regelung verletze das Grundrecht auf geistiges Eigentum, da es den Wissenschaftler:innen in Baden-Württemberg die Möglichkeit nähme, Verlagen oder anderen Verwertungspartnern zeitliche unbeschränkte ausschließliche Online-Nutzungsrechte an ihren Beiträgen zu übertragen, hieß es 2013 vom Börsenverein.

Nun stellte das Gericht klar, dass dem Land Baden-Württemberg für die betreffende Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte.

Der Börsenverein begrüßt die Entscheidung: „Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Die baden-württembergische Landesregierung hatte ohne Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich eine Pflicht zur Zweitveröffentlichung von Forschungsarbeiten eingeführt – und damit Wissenschaftler:innen die freie Wahl genommen, ob und wo sie ihre Forschungsergebnisse zweitveröffentlichen möchten“, sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins.

„Die Verfassungswidrigkeit war absehbar – umso unverständlicher ist, dass die damalige Landesregierung die inhaltliche Ungeeignetheit der Vorschrift und die fehlende Zuständigkeit nicht erkannt hat oder erkennen wollte. Diese politische Fehlentscheidung führte zu einer jahrelangen Rechtsunsicherheit zulasten der Betroffenen.“

Kritisch bewertet der Börsenverein auch die außergewöhnlich lange Dauer bis zur Entscheidung in Karlsruhe. „Dass eine verfassungswidrige Regelung über so viele Jahre fortwirken konnte, ist uns unbegreiflich“, so Christian Sprang. „Die Verfahrensdauer hat Betroffene faktisch in ihrem Recht beeinträchtigt, zeitnah Rechtsschutz zu erhalten. Ein Verfassungsgericht muss solche grundsätzlichen Fragen wesentlich schneller bearbeiten; andernfalls muss über institutionelle Reformen nachgedacht werden.“

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