Neuer Mustervertrag für Verlage regelt Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Der neue Mustervertrag für Verlagsverträge des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels/Österreichischen Verlegerverbands und der IG Autorinnen Autoren berücksichtigt erstmals zentrale Fragen rund um den Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Ziel ist es, mehr Klarheit darüber zu schaffen, wie KI bei der Erstellung von Werken sowie im Verlagsbetrieb eingesetzt werden darf.
Der §3 Absatz 7./8. des Mustervertrags verpflichtet Verlage, bei Veröffentlichungen einen Rechtevorbehalt für Text- und Data-Mining anzubringen und Werke entsprechend zu kennzeichnen, die überwiegend mithilfe generativer KI erstellt wurden.
Der Vorbehalt für die Impressen sollte folgendermaßen lauten:
Für gedruckte Bücher: Die Nutzung für Text und Data Mining i.S.v. Art 4 (3) Richtlinie (EU) 2019/790 vorbehalten.
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