Neue EU-Richtlinie für Ökodesign

Die EU will mit ihrer neuen Ökodesign-Verordnung verhindern, dass Konsumgüter wie Kleidung ungenutzt vernichtet werden. Auch wenn die Buchbranche nicht im Mittelpunkt der Regelung steht, bringt die Richtlinie trotzdem neue Berichtspflichten zur Makulatur von Büchern mit sich.

Im Zuge der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie wurde am 13. Juni 2024 die Ökodesign-Verordnung verabschiedet. Ziel ist es, Produkte in der EU energieeffizienter, langlebiger, recyclingfähig und reparierbar zu gestalten. Die Verordnung richtet sich vorrangig an Branchen wie die Metall- und Elektroindustrie, die Möbelbranche sowie die Textilwirtschaft. Im Bereich Kleidung und Schuhe etwa tritt ab dem 19. Juli 2026 ein Verbot in Kraft, unverkaufte Ware zu vernichten.

Bedeutung für die Buchbranche

Auch wenn für Bücher kein Vernichtungsverbot vorgesehen ist, müssen künftig Informationen zu vernichteten Büchern dokumentiert und veröffentlicht werden – das betrifft insbesondere größere Unternehmen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise:

  • Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro) sind ab Juli 2026 verpflichtet, jährlich Angaben zum Gewicht vernichteter Produkte und den Gründen dafür auf ihrer Website zu veröffentlichen.
  • Mittelgroße Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeiter:innen und mindestens 10 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) fallen ab Juli 2030 unter diese Vorgaben.
  • Kleine und Kleinstunternehmen sind von der Berichtspflicht ausgenommen.

Die betroffenen Produkte und Details der Richtlinie könnten in den nächsten Monaten und Jahren noch angepasst werden.

Die EU-Richtlinie können Sie hier abrufen.

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