Urheberrechtsnovelle 2021

Da pandemiebedingt keine großen runden Tische und Stakeholderdiskussionen stattfinden konnten, sandte das Justizministerium im November des Vorjahres einen Entwurf zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie und der Online-SatKab-Richtlinie in österreichisches Recht aus, zu dem auch der Österreichische Verlegerverband und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) eine Stellungnahme abgegeben haben.

Aktuell wird im Justizministerium auf Grundlage aller Rückmeldungen ein Begutachtungsentwurf erarbeitet, der dann das normale weitere Gesetzgebungsprozedere durchläuft. Der HVB steht im Kontakt mit den zuständigen Legist*innen des Ministeriums, auch im Verlegerverband wurde zuletzt die Urheberrechtsnovelle 2021 ausführlich diskutiert.

Alexander Potyka, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbandes, ist HVB-Verhandlungsführer und zieht ein erstes Resümee: „Ich finde den Umsetzungsentwurf des Ministeriums recht gut gelungen. Er fasst viele Punkte in Paragrafen, die wir schon vor Jahren durch die Musterverträge, die der Verlegerverband mit der IG Autorinnen Autoren beziehungsweise mit der IG Übersetzerinnen Übersetzer ausverhandelt hat, als Branchenkonsens geregelt haben. In weiten Teilen ist er also für beide Seiten gut annehmbar. Das neue Gesetz regelt aber nicht nur den Wortbereich, sondern auch das Miteinander in anderen urheberrechtlichen Sparten, wo die Beziehungen zwischen Urheber*innen und Verwerter*innen traditionell weniger konsensual sind als bei uns. Dort sind Dissens und Kritik an dem Entwurf daher auch heftiger.“

Weitere ausführliche Stellungnahmen zu den Urheberrechtsrelevanten Themen:

–          Rückrufsrecht aus gewandelter Überzeugung

–          Lizenzzahlungen an Verwertungsgesellschaften

–          Kollektivverträge von Autor*innen

lesen Sie im nächsten anzeiger, der am 19. März erscheint.

8.3.2021

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