Der IG Autorinnen Autoren wurde von der dafür zuständigen Aufsichtsbehörde des Justizministeriums für Verwertungsgesellschaften die Eigenschaft einer repräsentativen Berufsvertretung zuerkannt, wie Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, in einer Aussendung vom 2. Oktober 2024 bekannt gibt.
Die IG Autorinnen Autoren ist somit auf der Grundlage des § 37 Urheberrechtsgesetzes die gesetzlich befugte Interessenvertretung der österreichischen Autorinnen und Autoren und ihrer Organisationen. Sie ist damit berechtigt, generelle verbindliche Verträge und Tarife auszuhandeln.
Der IG Autorinnen Autoren gehören derzeit rund 4000 Einzelmitglieder sowie 59 Mitgliedsverbände an. Sie wurde 1971 als Dachverband gegründet und 1982 in einen Mitglieder- und Verbändeverband umgewandelt.