Gastkommentar von Anne Bergman-Tahon, Direktorin der FEP

Europas (gescheitertes?) Spiel mit der Künstlichen Intelligenz

Der organisierte Diebstahl geistigen Eigentums ist dabei nichts völlig Neues: Schon zu Beginn des neuen Jahrtausends begann Google mit der massenhaften Digitalisierung von Bibliotheksbeständen in den USA – ungeachtet dessen, ob die Werke urheberrechtlich geschützt waren oder nicht. (In Europa war man vorsichtiger und digitalisierte zunächst nur gemeinfreie Werke – erhob jedoch dabei Exklusivansprüche auf Inhalte, die eigentlich der Allgemeinheit gehören sollten, aber das ist eine andere Geschichte.)

2019 wurde nach jahrelangen zähen Verhandlungen endlich die Richtlinie über das Urheberrecht am digitalen Binnenmarkt verabschiedet. Sie sah unter anderem eine Ausnahme für Text- und Data-Mining vor, die die Nutzung von Inhalten unter der Bedingung erlaubte, dass der Zugang rechtmäßig war. Entwickler:innen konnten damit legal arbeiten – unter Berücksichtigung der Rechteinhaber:innen, die der Nutzung widersprechen konnten.

Doch das war, bevor die Künstliche Intelligenz – und insbesondere die generative KI – auf den Plan trat. Die EU wollte mit dem AI Act darauf reagieren und die Anliegen der Kreativbranche berücksichtigen, deren Werke geplündert werden – besonders im Verlagswesen, etwa über Plattformen wie Books.3 oder LibGen, die illegale Kopien bereitstellen. Die Trilogverhandlungen waren erneut mühsam, aber am Ende einigte man sich darauf, dass generative KI-Systeme sogenannte „hinreichend detaillierte Zusammenfassungen“ bereitstellen müssen – als Vorlage, damit Rechteinhaber:innen (also Autor:innen und Verlage) ihre Ansprüche geltend machen können.

Doch wie heißt es so schön: Der Teufel steckt im Detail – oder in diesem Fall – im Mangel an Transparenz und im vorauseilenden Gehorsam der Europäischen Kommission gegenüber der KI-Industrie. Trotz klarer, einheitlicher und mehrfach geäußerter Forderungen aller Betroffenen der Kreativindustrie ist der nun veröffentlichte Verhaltenskodex samt Vorlage ein blasses Abbild dessen, was das Gesetz eigentlich verlangte.

Die Kommission veröffentlichte die Vorlage am letzten Tag des parlamentarischen Kalenders – dem 24. Juli – und entzog sich damit einer öffentlichen Debatte vor Beginn der neuen Sitzungsperiode. Die Rechteinhaber:innen haben noch nicht ihr letztes Wort gesprochen – doch der Wind weht derzeit nicht in ihre Richtung.

Wie wird es weitergehen? Das lässt sich schwer vorhersagen. Hoffnung machen mögliche Gerichtsurteile zur Nutzung illegaler Quellen, sowohl in den USA als auch in Europa. Vielleicht wird ein Mitgliedstaat den Europäischen Gerichtshof einschalten, denn sowohl der „Verhaltenskodex“ als auch die „Vorlage“ sind juristische Parodien, die die Ziele der europäischen Gesetzgebung untergraben.

Wer wird zuerst handeln – die Bibliotheken oder die Regierungen –, um die Nutzung von Pflichtexemplaren zu ermöglichen? Kommt es zu einer Pauschallösung oder Abgabe, die alle bisherigen Verstöße auslöscht? Können Lizenzen mit KI-Entwicklern abgeschlossen werden? Was bedeutet das für den fairen Wettbewerb mit von Menschen geschaffenen Werken? All diese Fragen werden nicht nur die EU, sondern auch die Verlagswelt noch lange beschäftigen.

Um das Monnet zugeschriebene Zitat noch einmal zu bemühen: „Wenn ich noch einmal anfangen müsste, würde ich mit der Kultur beginnen“ – wird die Europäische Union es eines Tages bereuen, beim Thema KI nicht mit der Kultur begonnen zu haben? Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt.

Text: Anne Bergman-Tahon, übersetzt aus dem Englischen von Irmi Koller

Anne Bergman Tahon photo 2020
Anne Bergman-Tahon, Direktorin des Europäischen Verlegerverbandes (c) Federation of European Publishers
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