Europäisches Parlament stimmt für Herausnahme von Druckerzeugnissen aus der EUDR

Das Europäische Parlament hat am 26. November in Straßburg dafür gestimmt, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) herauszunehmen. Mit 449 Stimmen dafür und 202 dagegen wurde Änderungsantrag 65 mit eindeutiger Mehrheit angenommen. Die Position des Europäischen Parlaments muss in den Trilog-Verhandlungen im Dezember noch durchgesetzt werden.

Mit großer Erleichterung reagiert Alexander Potyka, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands, auf die Herausnahme der Bücher aus der Verordnung: „Erfreulich an dieser Entscheidung ist, dass sie den Geist der Entwaldungsverordnung nicht aufweicht: Die Umweltstandards der Branche sind hoch, Bücher werden auch künftig auf EUDR-konformem Papier gedruckt werden. Die bürokratische Entlastung für den Buchsektor wird den Schutz der globalen Naturwälder also nicht schwächen.“

Der Europäische Verlegerverband (FEP), in dem auch der Österreichische Verlegerverband vertreten ist, hatte gemeinsam mit weiteren Verbänden der europäischen Presse- und Verlagsbranche die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eindringlich aufgefordert, Änderungsantrag 65 zu unterstützen. Der Antrag stellt den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission wieder her und nimmt fertige Druckerzeugnisse aus dem Anwendungsbereich der EUDR heraus.

Auch FEP-Präsidentin Sonia Draga begrüßt diesen Schritt: „Bücher sind Wissens- und Kulturgüter und dürfen nicht wie einfache Handelswaren behandelt werden. Ihre Einbeziehung in die EUDR hätte lediglich zusätzliche Bürokratie geschaffen – ohne erkennbaren ökologischen Nutzen. Wir appellieren an die Mitgesetzgeber, die Streichung aufrechtzuerhalten.“

Parlament und Europäischer Rat gehen im Dezember in den Trilog, um eine gemeinsame Position zu finden, die letztlich als Gesetz angenommen wird.

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