Der Berichterstatter Axel Voss (EVP, DE) sagte nach der Abstimmung: „Wir brauchen klare Regeln für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training von KI. Rechtssicherheit würde KI-Entwicklern Klarheit darüber verschaffen, welche Inhalte verwendet werden dürfen und wie Lizenzen erworben werden können. Andererseits würden Rechteinhaber vor der unbefugten Nutzung ihrer Inhalte geschützt und ein Vergütung erhalten. Wenn wir KI in Europa fördern und weiterentwickeln und gleichzeitig unsere Urheber schützen wollen, dann sind diese Bestimmungen absolut unverzichtbar.“
Sonia Draga, Präsidentin des Europäischen Verlegerverbandes (FEP): „Angesichts der Verwüstungen, die Entwickler generativer Künstlicher Intelligenz in den kreativen Branchen angerichtet haben, kann heute niemand mehr sagen: „Wir wussten es nicht.“ Jetzt liegt es an der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten, das Recht tatsächlich durchzusetzen und uns Verlegern die Instrumente an die Hand zu geben, um unsere Rechte gegenüber Akteuren durchzusetzen, die wiederholt ihre schlechte Absicht und ihre mangelnde Bereitschaft gezeigt haben, sich an die europäischen Regeln zu halten.“
KI: Vergütung und Transparenz gefordert
Um kreative Arbeit innerhalb der EU zu schützen, muss die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte von KI angemessen vergütet werden, so das Europäische Parlament. Der Kreativsektor erwirtschaftet 6,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU.
Zusätzlich fordern die Abgeordneten die Kommission auf, zu prüfen inwiefern eine Vergütung für die bisherige Nutzung sichergestellt werden kann. Sie lehnen allerdings Vorschläge ab, bei denen KI-Anbieter eine globale Lizenz für das Training ihrer Modelle generativer KI gegen eine Pauschalzahlung erhalten.
Die Abgeordneten betonen außerdem die Bedeutung vollständiger Transparenz bei der Nutzung geschützter Inhalte durch genAI. Sie fordern, dass KI-Anbieter und -Nutzer eine detaillierte Liste aller urheberrechtlich geschützten Werke, die zum Trainieren der KI verwendet wurden, sowie detaillierte Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten bereitstellen. Das Fehlen dieser Angaben könnte als Urheberrechtsverletzung angesehen werden und rechtliche Konsequenzen für KI-Anbieter und -Anwender nach sich ziehen.
Die Abgeordneten fordern außerdem die Kommission auf, einen neuen Lizenzmarkt für urheberrechtlich geschütztes Material zu schaffen, einschließlich freiwilliger kollektiver Lizenzvereinbarungen. Von KI vollständig generierte Inhalte sollten nicht urheberrechtlich geschützt sein, so die Abgeordneten. Sie wollen auch sicherstellen, dass Einzelpersonen vor der Verbreitung manipulierter und KI-generierter Inhalte geschützt sind, und betonen die Verpflichtung der Anbieter digitaler Dienste, gegen solche illegalen Nutzungen vorzugehen.
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