Europäische Kreativbranche kritisiert AI Act

In einer gemeinsamen schriftlichen Stellungnahme äußern der Europäische Verlegerverband (FEP) und 39 weitere europäische und internationale Organisationen aus den Bereichen Literatur, Musik, Film, Kunst und Verlagswesen Kritik am EU-Gesetz zur Künstlichen Intelligenz. Sie kritisieren, dass ihre Interessen bei der Ausgestaltung dieser Regelung kaum berücksichtigt wurden – zugunsten großer KI-Anbieter, die weiterhin auf Werke von Kreativen zugreifen, ohne dafür Rechte einzuholen.

Das übersetzte Statement

„Als Vertreter einer breiten Koalition europäischer und internationaler Autor:innen, Künstler:innen, Verleger:innen, Produzent:innen und anderer Rechteinhaberorganisationen möchten wir formell unsere Unzufriedenheit mit dem veröffentlichten GPAI-Verhaltenskodex, den GPAI-Leitlinien sowie der Vorlage zur Offenlegung einer ausreichend detaillierten Zusammenfassung der Trainingsdaten gemäß Artikel 53 des EU AI Act zum Ausdruck bringen.

Trotz der umfangreichen, äußerst detaillierten und im guten Glauben geführten Beteiligung der Rechteinhaber-Communitys an diesem Prozess gehen die endgültigen Ergebnisse nicht auf die zentralen Anliegen ein, die unsere Sektoren – und die Millionen von Kreativen und Unternehmen, die in Europa aktiv sind und die wir vertreten – konsequent vorgebracht haben. Das Ergebnis ist kein ausgewogener Kompromiss, sondern eine verpasste Gelegenheit, einen sinnvollen Schutz geistiger Eigentumsrechte im Kontext generativer KI zu gewährleisten. Es wird dem Anspruch des EU AI Act nicht gerecht.

Wir erinnern die Europäische Kommission daran, dass Artikel 53(1)(c) und (d) des EU AI Act sowie die damit verbundenen Regelungen ausdrücklich dazu geschaffen wurden, „den Inhaber:innen von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten die Ausübung und Durchsetzung ihrer Rechte nach dem Unionsrecht zu erleichtern“ – als Reaktion auf die fortwährende, massenhafte und nicht lizenzierte Nutzung ihrer Werke und sonstiger geschützter Inhalte durch Anbieter generativer KI-Modelle, die EU-Vorgaben ignorieren.
Das Feedback der eigentlichen Zielgruppen dieser Regelungen – der Rechteinhaber:innen – wurde jedoch weitgehend ignoriert, was den Zielen des EU AI Act widerspricht, wie sie von den Mitgesetzgebern festgelegt wurden, und ausschließlich den Anbietern generativer KI-Modelle zugutekommt, die weiterhin Urheberrechte und verwandte Schutzrechte verletzen, um ihre Modelle zu entwickeln.

Im Jahr 2024 begrüßten die Kultur- und Kreativbranchen in ganz Europa die im EU AI Act verankerten Prinzipien einer verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen KI. Ziel war es, ein gegenseitig förderliches Wachstum von Innovation und Kreativität in Europa sicherzustellen. Mit dem aktuellen Umsetzungsrahmen des EU AI Act aber werden florierende Kultur- und Kreativbranchen sowie urheberrechtsintensive Industrien in Europa – die fast 7 % des EU-BIP ausmachen, fast 17 Millionen Menschen beschäftigen und wirtschaftlich bedeutender sind als die europäische Pharma-, Automobil- oder Hightech-Industrie – zugunsten der Anbieter generativer KI-Modelle geopfert.

Der Einsatz generativer KI-Modelle, die oft auch auf exzessives Scraping zurückgreifen, ist bereits in vollem Gange. Der Schaden und der unfaire Wettbewerb gegenüber den Kultur- und Kreativbranchen sind täglich sichtbar. Diese Branchen müssen geschützt werden – sie sind das Fundament unserer Kulturen und des Binnenmarkts.

Wir stellen klar: Die Ergebnisse dieses Prozesses bedeuten keine sinnvolle Umsetzung der GPAI-Verpflichtungen aus dem AI Act. Wir weisen entschieden jede Behauptung zurück, der Verhaltenskodex stelle ein faires und praktikables Gleichgewicht dar oder die Vorlage ermögliche eine „ausreichende“ Transparenz über die Mehrheit der urheberrechtlich geschützten Werke oder Inhalte, die zum Training generativer KI-Modelle verwendet wurden. Diese Aussagen sind schlichtweg falsch und stellen einen Verrat an den Zielen des EU AI Act dar.

Wir fordern die Europäische Kommission auf, das Umsetzungspaket zu überarbeiten und Artikel 53 in sinnvoller Weise durchzusetzen, um sicherzustellen, dass der EU AI Act seinem Anspruch gerecht wird, das europäische geistige Eigentum im Zeitalter der generativen KI zu schützen.
Zudem rufen wir das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten als Mitgesetzgeber dazu auf, dem unbefriedigenden Verlauf dieses Prozesses entgegenzutreten – ein Prozess, der die Lage der Kreativ- und Kulturbranchen in Europa weiter schwächt und nichts dazu beiträgt, anhaltende Rechtsverletzungen im EU-Raum zu unterbinden.“

Unterzeichnende Organisationen und Verbände

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