Entwaldungsverordnung Teil 2 - Die Sorgfaltspflicht

EUDR – Verpflichtungen in der Praxis

Was ist die Sorgfaltspflicht (Due Diligence)?

Ziel der Entwaldungsverordnung ist es, die Rückverfolgbarkeit von Produkten entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen – vom Ort der Ernte (einschließlich Geodaten) bis hin zum Endverbraucher. So soll nachgewiesen werden, dass alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, entwaldungsfrei sind.

Dies geschieht über eine Kette von Informationen und Maßnahmen, an der alle Akteure der Wertschöpfung beteiligt sind. Der Kern der Verpflichtung ist die Sorgfaltspflicht (Due Diligence), die drei Schritte umfasst:

  1. Sammlung von Informationen, Dokumenten und Daten
  2. Risikobewertung (z. B. nach Herkunftsland, Lieferanten)
  3. Risikominderung (z. B. durch zusätzliche Informationen, Prüfungen oder Audits)

Verantwortlichkeiten und Ausnahmen nach der EUDR

  • Verantwortung: Alle Importeure/Hersteller („Operatoren“) und Händler, die keine KMU sind, bleiben für die Einhaltung der Vorschriften bei den von ihnen in Verkehr gebrachten Produkten verantwortlich.
  • Informationspflicht: Wenn die erforderlichen Informationen von Lieferanten nicht beschafft werden können, dürfen die Produkte nicht auf dem Markt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht werden.
  • Aufbewahrungspflicht: Sämtliche im Rahmen der EUDR geforderten Informationen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Rollen in der Lieferkette

1.) Marktteilnehmer – „Operator“

Natürliche oder juristische Person, die relevante Produkte geschäftlich (auch per Import) in Verkehr bringt. Dazu zählen auch Unternehmen, die ein bereits geprüftes Produkt in ein anderes verwandeln.

Verpflichtungen nach Unternehmensgröße

Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter:innen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.

KMUNicht-KMU
Informationen und Erklärung zur SorgfaltspflichtInformationen und Erklärung zur Sorgfaltspflicht
RisikobewertungRisikobewertung
RisikominderungRisikominderung

Operators die keine KMU sind, müssen außerdem jährlich öffentlich über ihr Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System) berichten. Dieser Bericht umfasst:

  • eine Zusammenfassung der gesammelten Informationen,
  • die Ergebnisse der Risikobewertungen,
  • sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Risikominderung.

Betreiber oder Händler können eine autorisierte Vertretung benennen, die das Sorgfaltspflichtsystem in ihrem Namen erfüllen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bleibt jedoch weiterhin beim ursprünglichen Operator.

Betreiber, die natürliche Personen oder Kleinstunternehmen (Mikrounternehmen) sind, können den nächsten Akteur in der Lieferkette – sofern dieser keine natürliche Person oder ein Mikrounternehmen ist – als autorisierte Vertretung einsetzen.

2.) Nachgelagerte Marktteilnehmer – „Downstream Operator“

Nachgelagerte Marktteilnehmer sind Unternehmen, die ein bereits geprüftes relevantes Produkt (mit Due Dili­gence) entweder in ein anderes relevantes Produkt umwandeln oder es exportieren. Hier gibt es bereits durch vorgelagerte Unternehmen in der Lieferkette (Papierfabrik, Druckerei etc.) Due Diligence Statements. KMU-Downstream Operators müssen diese sammeln und an nachgelagerte Marktteilnehmer weitergegeben.

Verpflichtungen nach Unternehmensgröße

KMUNicht-KMU
Keine Sorgfaltspflicht und keine DDSSicherstellen der vorgelagerten Sorgfaltspflicht
Angabe der Referenznummern aus früheren Schritten der WertschöpfungsketteEigene Erklärung zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statement)

3.) Händler – Trader

Eine Person in der Lieferkette, die kein „Operator“ ist, aber relevante Produkte im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit auf dem Markt bereitstellt.

KMUNicht-KMU
Keine Sorgfaltspflicht und keine DDSSicherstellen der vorgelagerten Sorgfaltspflicht
Informationssammlung über vor- und nachgelagerte Betreiber/Händler sowie DDS-ReferenznummernEigene Erklärung zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence Statement)

Die Rollen in der Lieferkette: Verlage und Buchhandlungen

Bei vielen österreichischen Verlagen handelt es sich um KMU-Downstream-Operators. Verlage sollten jedoch beachten, dass sich ihre Rolle ändern kann, je nachdem ob der Verlag das verwendete Papier selbst erwirbt oder ob der Einkauf über die Druckerei erfolgt. Wichtig zu beachten ist auch, dass sich durch Import die Rolle ändern kann. Wenn man ein Produkt aus einem Nicht-EU Land importiert und in der EU erstmalig auf den Markt bringt, kann man auch als Buchhandlung Operator sein und ist damit zur Sorgfaltspflicht verpflichtet.

Die Sorgfaltspflichterklärung – Due Diligence Statement

Teil der Sorgfaltspflicht kann je nach Rolle in der Verwertungskette auch zusätzlich das Einreichen einer Sorgfaltspflichterklärung an die EU (= Due Diligence Statement) sein.

Operators, egal in welcher Unternehmensgröße sowie große Traders und große Downstream Operators müssen diese Einreichung tätigen. Das Due Diligence Statement (DDS) ist die formale Erklärung zur Sorgfaltspflicht, die Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung abgeben müssen. Es ist der „Nachweis“ gegenüber Behörden, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde.

Die Sorgfaltspflichterklärung wird für das Material der Bücher erstellt. Diese Erklärung wird über das EU-Portal TRACES eingereicht. Hier müssen sich die zur Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen verpflichteten Unternehmen registrieren.

Um den Einstieg in das System zu erleichtern, hat die FEP eine Trainingsplattform namens ACCEPTANCE Server eingerichtet. Die hier getätigten Einreichungen haben keine rechtliche Gültigkeit.

Die Europäische Kommission bietet laufend Webinare zur Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen an. Hier finden Sie die aktuellen Termine.

Nächste Schritte

  • Frühzeitig Transparenz in der eigenen Lieferkette herstellen und die jeweilige Rolle im Hinblick auf unterschiedliche Produkte definieren
  • Das Gespräch mit Partnern und Lieferanten suchen, um Informationen über Herkunft, Materialien und Zertifizierungen einzuholen sowie mögliche Lücken zu identifizieren
  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um die Anforderungen der Entwaldungsverordnung korrekt einordnen und umsetzen zu können

Alle Angaben ohne Gewähr.

Weiterführende Links

Verordnungstext der Europäischen Union

FAQs der Europäischen Kommission auf Deutsch

FAQs des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels

FAQs des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels

WKO: Grundlegendes zur EUDR

Allgemeine Informationen zum Informationssystem der EU

EU-Portal für Einreichung von Sorgfaltspflichterklärungen