Das Europäische Parlament hat am Dienstag, den 17. Dezember 2024 mit großer Mehrheit (546 von 650 Stimmen) einer einjährigen Verzögerung bei der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung zugestimmt.
Große Marktteilnehmer:innen sind nun ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet, die Vorgaben der EUDR umzusetzen, während Kleinst- und Kleinunternehmen diese erst ab dem 30. Juni 2026 erfüllen müssen.
Die Kommission kündigte außerdem an, die administrative Belastung für Unternehmen zu verringern, und weitere Klarstellungen zu liefern, die Leitlinien und FAQs zu aktualisieren und sicherzustellen, dass das Informationssystem sowie das Länder-Benchmarking spätestens sechs Monate vor dem Inkrafttreten der Verordnung betriebsbereit sind. Bei der Überprüfung der EUDR im Jahr 2028 soll zudem die Möglichkeit reduzierter Anforderungen für Länder geprüft werden, die Fortschritte bei der Umsetzung der Verordnungsziele erzielt haben.