Ab dem 9. Oktober sind Zahlungsanbieter dazu verpflichtet, die Echtzeitüberweisung ohne Mehrkosten anzubieten. Banken sind ab diesem Stichtag außerdem verpflichtet, bei Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre bei der Bank hinterlegten Handelsnamen korrekt eingetragen sind.
Verification of Payee
Sobald Überweisungsdaten erfasst werden, kontrolliert die Bank, ob Name und IBAN übereinstimmen. Dieser Abgleich nennt sich „Verfication of Payee“. Bei kleineren Abweichungen, etwa in der Schreibweise, blendet das System den korrekten Namen ein. Weichen die Angaben stärker voneinander ab, erscheint ein Warnhinweis. Wer eine Überweisung trotz Warnung ausführt, trägt künftig selbst das Risiko – auch bei Daueraufträgen oder Terminüberweisungen.
Ziel der neuen Vorgabe ist es, Betrugsversuche wie gefälschte Rechnungen oder manipulierte Kontodaten einzudämmen. Gleichzeitig sollen auch versehentliche Falschüberweisungen durch Tippfehler reduziert werden. Unproblematisch sind in der Regel Unterschiede bei Umlauten, Bindestrichen oder der Groß- und Kleinschreibung. Fehlerhafte Namen oder deutlich abweichende Bezeichnungen dagegen führen zu einer Fehlermeldung.
Nicht erfasst von der Pflicht sind Lastschriften sowie Papierüberweisungen, die außerhalb des Schalters eingereicht werden.
Hier finden Sie die Verordnung der EU.
Aus der Homepage der Österreichischen Nationalbank finden Sie weitere Informationen.