Am Donnerstag, den 14. November 2024 hat das Europäische Parlament die Verschiebung des Inkrafttretens der EUDR um ein Jahr mit 371 Stimmen gebilligt. Die Entscheidung des EU-Parlaments ist noch nicht rechtskräftig.
Große Marktteilnehmer und Händler müssten die neuen Auflagen, sollte es zur Durchbringung kommen, ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit hätten. Vertreter:innen der Buchbranche hatten zuletzt immer wieder auf die Herausforderungen bei der Umsetzbarkeit der EUDR hingewiesen. Die zusätzliche Zeit soll den betroffenen Unternehmen erlauben, die Vorschriften von Anfang an reibungslos umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
Ursprünglich sah der Vorschlag lediglich vor, den Starttermin für die Umsetzung der bereits beschlossenen EU-Entwaldungsverordnung um zwölf Monate zu verschieben. Kurz vor der Abstimmung brachte jedoch die Europäische Volkspartei (EVP) zusätzliche Änderungsanträge ein, von denen einige die Zustimmung des Parlaments fanden. Da nicht nur die Fristen für die Anwendung angepasst, sondern auch inhaltliche Änderungen am Gesetz vorgenommen wurden, ist es nun erforderlich, dass über die neuen Vorschläge in Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedsstaaten abgestimmt wird. Sollte die EU-Kommission aufgrund der Änderungen ihren Vorschlag zurückziehen, könnten die Vorgaben für die betroffenen Unternehmen bereits mit Ende des Jahres 2024 tragend werden.
Das Parlament nahm auch die vorgeschlagene Änderung an, dass eine neue Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung „kein Risiko“ darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko, geschaffen werden soll. Demnach soll die EU-Kommission nun auch Länder oder Regionen bestimmen können, in denen es kein Entwaldungsrisiko gebe. Produkte aus diesen Gegenden wären dann von den Regeln der Verordnung weitgehend ausgenommen: „Für Länder, die als ‚kein Risiko‘ eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht“, teilt das Europäische Parlament mit. Die Kommission muss hierfür bis zum 30. Juni 2025 ein länderspezifisches Benchmarking-System fertigstellen.
Die FAQ’s des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels zur EUDR finden Sie hier.