EU-Kommission schlägt Erleichterungen bei EUDR vor

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober Ausnahmen bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgeschlagen. Künftig soll demnach nur der erste Akteur in der Lieferkette Angaben zur Herkunft der Produkte machen müssen. Auf kleinere Produzenten soll weniger Bürokratie zukommen.

Übergangsfristen

Die Brüsseler Behörde hatte erst Ende September vorgeschlagen, die Verordnung erneut um ein Jahr zu verschieben. Die Kommission schlägt nun Übergangsfristen vor, um einen reibungslosen Start der Verordnung zu gewährleisten: Für Kleinst- und Kleinunternehmen würde die EUDR erst am 30. Dezember 2026 in Kraft treten. Für große und mittlere Unternehmen würde es beim 30. Dezember 2025 bleiben – allerdings mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist für Kontrollen und Durchsetzung.

Erleichterungen für kleinere Unternehmen und nachgelagerte Akteure in der Lieferkette

Die EU-Kommission schlägt Erleichterungen für kleinere Produzent:innen und Unternehmen vor. Dem neuen Vorschlag zufolge soll künftig nur noch der erste Akteur in der Lieferkette verpflichtet sein, Angaben zur Herkunft des Produkts zu machen. Kleinstunternehmen müssten im IT-System der EUDR lediglich eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben. Wenn die relevanten Informationen bereits in nationalen oder anderen Datenbanken hinterlegt sind, entfällt eine erneute Dateneingabe.

Offizielle Zustimmung steht noch aus

Die Änderungsvorschläge müssen noch vom Rat der EU-Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können. Bis Ende des Jahres soll ein Kompromiss gefunden werden.

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