Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

EmpCo-Richtlinie tritt am 27. September 2026 in Kraft

Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden.

Ab Herbst 2026 gilt: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen eindeutig belegbar sein. Allgemeine Begriffe wie „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert werden.

Deutlich verschärft werden auch die Regeln für Nachhaltigkeitssiegel und Labels. Umweltkennzeichnungen werden künftig nur noch dann zulässig sein, wenn sie auf einem öffentlich festgesetzten Kennzeichnungssystem beruhen bzw. Teil eines Zertifizierungssystems mit strengen, transparenten und überprüfbaren Kriterien sind.

HVB-Mitgliedsverlage und Mitglieds-Buchhandlungen haben am 10. Juni 2026 gesondert detaillierte Informationen per E-Mail erhalten. Diese Zusammenfassung zur Richtlinie finden Sie auch im HVB-Mitgliederbereich unter „Links & Downloads“.

Ein Pinsel mit grüner Farbe malt ein Blatt auf einen Industrieschornstein, während rauchende Fabrikschlote im Hintergrund symbolisch für Umweltverschmutzung stehen.
(c) pixabay
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