Einigung bei Trilog-Verhandlungen: Druckerzeugnisse aus EUDR ausgenommen

Bei den Trilog-Verhandlungen am 4. Dezember einigten sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat darauf, Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften aus der EU-Entwaldungsvorordnung (EUDR) herauszunehmen. Die vorläufige Einigung muss nun von beiden Institutionen formell angenommen werden, bevor sie in Kraft treten und die derzeitige EUDR ersetzen kann.

Begründet wird die Ausnahme mit dem vergleichsweise geringen Entwaldungsrisiko, das von Druckprodukten ausgeht, sowie mit dem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, der für die Branche entstanden wäre. Die Entscheidung folgt damit der Linie des Europäischen Parlaments, das sich bereits in der Vorwoche mit deutlicher Mehrheit für eine Ausnahme ausgesprochen hatte.

„Die Entscheidung, Bücher aus dem Regelungsbereich der EUDR auszunehmen, nehmen wir mit großer Freude und Erleichterung zur Kenntnis“, erklärt Alexander Potyka, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbandes. „Ein enormer bürokratischer Aufwand für die Buchbranche ohne praktischen Nutzen für die Umwelt kann so vermieden werden. Wir danken den Entscheidungsträgern im europäischen Parlament, im Rat und in der Kommission, die damit auch anerkannt haben, dass der Buchsektor bereits jetzt unter hohen ökologischen Standards tätig ist.“ 

Auch der europäische Verlegerverband (FEP), in dem auch der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels vertreten ist, begrüßt diese Entscheidung: „Diese Einigung zeigt, dass die Institutionen die besondere und komplexe Natur der Herstellungs- und Lieferketten gedruckter Produkte klar verstanden haben. Mit dieser Entscheidung haben die Mitgesetzgeber außerdem Millionen von Büchern vor der Vernichtung bewahrt und damit zum Schutz des Rechts der europäischen Bürgerinnen und Bürger auf verlässliche und zugängliche Informationen beigetragen“, so FEP-Präsidentin Sonia Draga.

Die finale Abstimmung von Parlament und Rat findet am 16. Dezember statt.