Digital Services Act und Digital Market Act sind verabschiedet

Die Federation of European Publishers (FEP) und die International Booksellers Federation (EIBF) begrüßen die Verabschiedung der beiden Verordnungen Digital Services Act (DSA) und Digital Market Act (DMA) durch das europäische Parlament: Online-Plattformen werden dadurch in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Die DSA-Verordnung wurde unter das Motto und Ziel „Was offline illegal ist, ist auch online illegal“ gestellt. Die FEP sieht bei dieser Verordnung noch Potenzial für Verbesserung.

Zur DSA-Verordnung

Die jetzige Verordnung korrigiert einige frühere Versionen, die den Kampf gegen illegale Inhalte schwieriger gemacht hätten. Die DSA-Verordnung bietet nun einen Rechtsrahmen, der es europäischen Verlagen ermöglicht, ihre Inhalte weiterhin online zu schützen. Darüber hinaus werden die größten Online-Dienste zusätzlichen Verpflichtungen unterworfen, um den von ihnen möglichen Systemrisiken angemessen zu reagieren, auch in Bezug auf illegale Inhalte.

Verlage brauchen wirksame Regeln und Mechanismen, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte online geschützt werden können und dass illegale Nutzungen ihrer Werke auf allen Arten von Websites schnell entfernt werden. Verlage sind überwiegend KMUs, und sie können sich keine kostspieligen Gerichtsverfahren oder „Whac-a-Mole“-Spiele leisten, bei dem illegale Inhalte ständig entfernt und dann sofort wieder hochgeladen werden.

Obwohl die DSA-Verordnung positiv aufgenommen wird, verhindert sie nicht die Verbreitung illegaler Inhalte. Peter Kraus vom Cleff, Präsident der FEP, dazu: „Europe is showing once again its willingness to regulate the online world, but the DSA does not fix the significant issue which is the spread of illegal content online. I regret that it does not include stronger tools to fight illegal content, such as a fair notice-and-stay-down mechanism. The DSA can only be a first step which the European Union will need to follow-up on in the future to actually ensure that illegal content online does not reappear after being removed.“

Zur DMA-Verordnung

Ein großer Schritt nach vorne für die Buchbranche nach 25 Jahren Missbrauch: Die DMA-Verordnung erlegt den größten Online-Gatekeepern klare Verpflichtungen auf, verbietet eine Reihe wettbewerbswidriger Praktiken und hindert sie daran, den Markt und ihre Konkurrenten, einschließlich Buchhändler:innen und Verleger:innen, ungerechtfertigt zu schädigen.

Die Buchbranche ist seit Jahrzehnten von der zunehmenden Marktdominanz dieser Gatekeeper betroffen, was Verleger:innen und Buchhändler:innen keine andere Wahl lässt, als sich auf diese Plattformen zu verlassen, um Zugang zum Markt zu erhalten, ihre Bücher verfügbar zu machen und die Verbraucher zu erreichen. Dies wiederum hat es diesen Gatekeepern bis heute ermöglicht, ihre eigenen Regeln und missbräuchlichen Bedingungen festzulegen, während sie gleichzeitig als direkte Konkurrenten auf ihren eigenen Plattformen auftreten. Diese unlauteren Praktiken haben direkte Auswirkungen, sowohl auf den fairen Wettbewerb, als auch auf die kulturelle Vielfalt und werden mit der Verabschiedung der DMA-Verordnung endlich enden.

FEP und EIBF begrüßen insbesondere die Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten, das Verbot der Selbstbevorzugung und das Verbot von Meistbegünstigungsklauseln, die sowohl Verleger:innen als auch Buchhändler:innen gleichermaßen zugute kommen: insbesondere dort, wo Gatekeeper Vermittlungs- und Einzelhandelsaktivitäten in einer Weise kombinieren, die für den Durchschnittsverbraucher nicht zu unterscheiden sind. Dieser positive erste Schritt wird begrüßt, den die DMA-Verordnung in Bezug auf die Interoperabilität gemacht hat, es wird jedoch gehofft, dass diese in Zukunft noch ehrgeiziger wird. Die eingeführten Maßnahmen sollten daher verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die Verbraucher:innen bei der Nutzung von E-Readern und dem Lesen von E-Books nicht in künstliche Silos gesperrt werden.

Peter Kraus vom Cleff, Präsident von FEP, erklärte: „the book sector was the canary in the mine of gatekeeper abuses, e.g., witnessing the rise of Amazon 25 years ago and being subjected to a death by a thousand cuts ever since. Today, Europe is showing once again its leadership and that abuses from online services will no longer be tolerated. Data is the life-blood of online competition and gatekeepers will no longer be allowed to deprive publishers of data derived from our works or weaponise them to their advantage.

Jean-Luc Treutenaere, Ko-Präsident des EIFB, fügte hinzu: „We have been calling for a European piece of legislation like the DMA for many years, following decades of unfair practices by large online platforms acting as digital gatekeepers. We therefore welcome the adoption of these long-overdue rules and obligations, which will be hugely beneficial for the entire book sector and ensure fairer competition in the digital world.“

6.7.2022


		
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