Urheberrechtsverletzung vorgeworfen

Carlsen Verlag klagt KI-Anbieter OpenAI

Der Carlsen Verlag hat gemeinsam mit Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, mit ChatGPT Urheberrechte an dem Kinderbuchklassiker „Das NEINhorn“ zu verletzen.

Nach Angaben von Carlsen erzeugt ChatGPT bereits auf einfache Eingaben hin Geschichten und Illustrationen, die wesentliche kreative Elemente des Originals übernehmen. Die generierten Bilder sollen den Illustrationen von Astrid Henn teilweise so stark ähneln, dass sie kaum vom Original zu unterscheiden sind. Zudem schlage ChatGPT eigenständig weitere Inhalte rund um Figuren und Schauplätze des „NEINhorns“ vor und erstelle sogar druckfertige Buchvorlagen mit Cover, Impressum, fingierter ISBN und Verlagslogo.

Verlag und Urheber:innen vermuten deshalb, dass Werke aus der „NEINhorn“-Reihe ohne entsprechende Erlaubnis zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI verwendet wurden.

Die Klage wurde am 19. August 2026 beim Landgericht München I gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht, die ChatGPT in Europa betreibt.

„Kreativität ist höchstes Gut“

Das „NEINhorn“ und seine Folgebände zählen laut Carlsen zu den erfolgreichsten Bilderbüchern im Kinderbuchmarkt und seien bereits heute Klassiker der Kinderliteratur. „Die Kreativität von Autor:innen und Illustrator:innen ist unser höchstes Gut, ihre Rechte zu vertreten und zu schützen unsere Verantwortung als Verlag“, sagt Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux. Mit dieser Klage treten wir entschieden für die Rechte von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn sowie die des Verlags ein, gegen die ganz eindeutig verstoßen wird.“

Auch Marc-Uwe Kling kritisiert den Umgang von KI-Unternehmen mit urheberrechtlich geschützten Werken scharf. Wer illegal einen Film, ein Buch oder ein Hörbuch herunterlade, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen. „Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen? Da fällt dem NEINhorn nur ein Wort dazu ein: Nein!“, so der Autor der beliebten Kinderbuchreihe.

Der Rechtsstreit reiht sich in eine wachsende Zahl von Verfahren gegen KI-Unternehmen ein. Verlage, Studios und Autor:innen gehen zunehmend gegen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch KI-Anbieter vor. In Deutschland setzte sich zuletzt auch die Verwertungsgesellschaft Gema in einem Rechtsstreit um die Nutzung von Songtexten gegen OpenAI durch.

Unterstützt wird der Carlsen Verlag bei der Klage von der deutschen Bonnier Verlagsgruppe. Diese hatte bereits im März 2026 Klage gegen OpenAI eingereicht. Bonnier sieht die Urheberrechte seines Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten der erfolgreichen Buchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ verletzt – der anzeiger berichtete.

das neinhorn gebundene ausgabe marc uwe kling
Das "NEINhorn" sagt Nein zu OpenAI (c) Carlsen Verlag
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Shortlist-Cover Collage Wiener Krimipreis 2026