Bücher offiziell aus EUDR ausgenommen

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben der im Trilog erzielten Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Damit sind fertige Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften künftig offiziell vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.

Bereits am 15. Dezember billigte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die vorläufige Einigung mit 48 Stimmen dafür, 36 dagegen und einer Enthaltung. Die formelle Bestätigung erfolgte am 17. Dezember durch die finale Abstimmung im Plenum.

Der Österreichische Verlegerverband begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. „Die Entscheidung, Bücher aus dem Regelungsbereich der EUDR auszunehmen, nehmen wir mit großer Freude und Erleichterung zur Kenntnis“, erklärt Alexander Potyka, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbandes. „Ein enormer bürokratischer Aufwand für die Buchbranche ohne praktischen Nutzen für die Umwelt kann so vermieden werden. Gleichzeitig wird anerkannt, dass der Buchsektor bereits heute unter hohen ökologischen Standards arbeitet.“

Holz und Papier bleiben weiterhin vollständig vom Anwendungsbereich der EUDR erfasst. Ausgenommen sind ausschließlich fertige Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Begründet wird die Ausnahme mit dem vergleichsweise geringen Entwaldungsrisiko von Druckerzeugnissen sowie mit dem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand, den die EUDR für die Branche bedeutet hätte. Das Europäische Parlament hatte sich bereits im Vorfeld mit deutlicher Mehrheit für diesen Schritt ausgesprochen.