Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, digitale Dienstleistungen und Produkte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – ohne Einschränkungen zugänglich sind. Die Grundlage dafür bildet die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“, die in Österreich durch das BaFG umgesetzt wird.
Relevanz für die Buchbranche
Für die Buchbranche sind vor allem E-Books, E-Reader und E-Commerce-Angebote für das Gesetz relevant. Ab dem Stichtag 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte wie E-Books sowie alle Websites, über die Verbraucher:innen Verträge abschließen können, barrierefrei gestaltet sein.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme unter 2 Mio. Euro sind grundsätzlich von den Anforderungen ausgenommen – allerdings nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Die Produkte von Kleinstunternehmen müssen dennoch barrierefrei gestaltet sein. Außerdem kann es Ausnahmen geben, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit eine „unverhältnismäßige Belastung“ darstellt.
Geltungsbereich
Das BaFG gilt für alle Websites, auf denen Verbraucher:innen Verträge abschließen können. Es ist jedoch möglich, zwischen diesen und rein informativen Inhalten zu unterscheiden. Inhalte, die lediglich zur Information dienen und nicht mit einem Vertragsabschluss oder Verkaufsprozess verbunden sind, müssen nicht den Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG entsprechen. Alle Informationen, die für den Abschluss eines Vertrages erforderlich sind, müssen barrierefrei zugänglich sein. Dies gilt auch für alle weiteren Seiten, die für die Nutzung der Dienstleistung im Sinne des BaFG notwendig sind. Blogs oder reine Produktpräsentationen ohne direkte Verkaufsmöglichkeit fallen nicht in den Anwendungsbereich des BaFG.
Konkrete Anforderungen
Barrierefreie Websites sind so entwickelt, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen sie ohne Hindernisse nutzen können. Informationen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal und auf verständliche Weise zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel schriftlich und zusätzlich über Sprachausgabe. Barrierefreie Websites umfassen zum Beispiel die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Untertitelung von Videos, Text-to-Speech-Funktionen und die Möglichkeit zur Kontrasterhöhung und Bedienbarkeit der Website mittels Tastatur.
Auch E-Books müssen entsprechend aufbereitet werden: mit klarer Textstruktur, Kompatibilität mit Screenreadern, Alternativtexten und anpassbarem Layout.
Für PDFs gelten ähnliche Anforderungen: Sie müssen logisch getaggt, visuell verständlich und mit assistiven Technologien kompatibel sein.
Unternehmen sollten sich an den WCAG-Richtlinien orientieren und gegebenenfalls externe Berater:innen oder Expert:innen hinzuziehen, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu prüfen. Es gibt auch spezielle Software-Tools, wie zum Beispiel WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) die dabei helfen können, die Barrierefreiheit zu testen. Zudem sollten Unternehmen regelmäßige Überprüfungen durchführen und sicherstellen, dass neue Inhalte und Funktionen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Spezialisierte Unternehmen, wie dacc oder AccessiWay können Sie bei der Umsetzung der Anforderungen professionell unterstützen.
Sanktionen bei Verstößen
Bei einer Verwaltungsübertretung können Geldstrafen bis zu 80.000 € fällig werden. Die Höhe der Geldstrafe ist von der Größe des Unternehmens und dem Umfang des Verstoßes abhängig. Verbraucher:innen haben auch das Recht, Verstöße gegen das Gesetz zu melden.
Weiterführende Informationen
FAQs des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels zur Barrierefreiheit
Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Informationen zur Barrierefreiheit
Wirtschaftskammer Österreich: Umsetzungstipps für Unternehmen
Europäische Kommission: Informationen zum European Accessibility Act