Am 7. Juli hat der Nationalrat eine Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-EmpCo-Richtlinie um, die irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing“) eindämmen soll. Auch Verlage und Buchhandlungen sind gefordert, bei der Bewerbung von Büchern und anderen Produkten die neuen Richtlinien einzuhalten. Der HVB hat sich im Gesetzgebungsprozess für eine Übergangsfrist eingesetzt. Diese Forderung wurde in der nun beschlossenen Novelle berücksichtigt.
Ab 27. September 2026 gilt: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen müssen eindeutig belegbar sein. Allgemeine Begriffe wie „grün“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur noch zulässig, wenn sie nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert werden.
Deutlich verschärft werden auch die Regeln für Nachhaltigkeitssiegel und Labels. Umweltkennzeichnungen werden künftig nur noch dann zulässig sein, wenn sie auf einem öffentlich festgesetzten Kennzeichnungssystem beruhen bzw. Teil eines Zertifizierungssystems mit strengen, transparenten und überprüfbaren Kriterien sind.
Diskussion rund um Übergangsfrist in Österreich
Die neuen Vorgaben treten ab dem 27. September 2026 in Kraft. Für Produkte, die vor diesem Stichtag in den Handel gelangen, gilt jedoch eine dreijährige Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung.
Nur die Grünen sprachen sich im Nationalrat gegen die Novelle aus: Sie kritisierten eine zu lange „Schonfrist“ für Unternehmen. Die Umweltorganisation Greenpeace kündigte eine Beschwerde bei der EU-Kommission an. Das Gesetz verstoße „klar gegen EU-Recht“, da die EmpCo-Richtlinie keine entsprechende Übergangsfrist vorsehe.
Mit der Übergangsfrist, für die sich der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels eingesetzt hat, soll verhindert werden, dass Unternehmen bereits produzierte Waren aufgrund der neuen Bestimmungen kurzfristig aus dem Verkehr nehmen oder vernichten müssen.
Mehr Verbraucherschutz
Im Paket sind auch weitere Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz enthalten. So etwa ein Verbot für die Praxis, dass ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird.
Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind, explizit untersagt werden – beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist, was naturgegeben bei Wasser der Fall ist.
HVB-Mitgliedsverlage und Mitglieds-Buchhandlungen haben am 10. Juni 2026 detaillierte Informationen zur EmpCo-Richtlinie per E-Mail erhalten. Diese Zusammenfassung zur Richtlinie finden Sie auch im HVB-Mitgliederbereich unter „Links & Downloads“.
