Skip to content

Teil 1: Entwaldungsverordung – Die Grundlagen

Noch 6 Monate bis zur Umsetzungspflicht der EUDR

Am 30. Dezember 2025 tritt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große Unternehmen in Kraft. Kleinst- und Kleinunternehmen haben eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 – dennoch ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen für alle Marktteilnehmer ratsam. Im ersten Teil der Serie zur EUDR gibt der anzeiger einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen: Welches Ziel verfolgt die EUDR? Wer ist ab wann betroffen? Welche Pflichten ergeben sich für Verlage und Buchhandlungen?