Bis 28. Juni 2025 muss der European Accessibility Act (EAA) umgesetzt werden. Es ist höchste Zeit, sich mit Barrierefreiheit zu befassen.
Interview: Linn Ritsch.
Der EAA betrifft die Buchbranche: E-Reader, E-Books und Websites müssen nach Inkrafttreten barrierefrei zugänglich sein. Was bedeutet das konkret? Ein Gespräch mit Andrea Jäger (Linde Verlag). Gemeinsam mit anderen Branchenvertreter:innen aus dem DACH-Raum ist sie Teil der Taskforce Barrierefreiheit.
Was sind die Aufgaben der Taskforce Barrierefreiheit?
Andrea Jäger – Die Taskforce wurde im Dezember 2020 vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Kooperation mit dem Dzb Lesen (Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen) gegründet. Wir befassen uns mit den Details des EAA, informieren die Branche, erstellen Leitfäden und stellen Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Eine wichtige Aufgabe ist, die Angst vor vermeintlich großen Hürden zu nehmen.
Was ist das Ziel des Accessibility Act?
Jäger – Der Zugang für Menschen mit Behinderung zu Produkten und Dienstleistungen soll verbessert und erleichtert werden. Es geht um digitale Teilhabe aller Menschen am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Digitale Barrierefreiheit ist für die gesamte Gesellschaft von Vorteil, sie betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung. Man denke nur an ältere Menschen.
Inwiefern ist die Buchbranche konkret betroffen?
Jäger – Die gesamte Wertschöpfungskette ist betroffen, vom Hersteller bis zu der Buchhandlung mit Webshop. Es geht konkret um E-Books, E-Reader und E-Commerce: Betroffen sind Bereiche, in denen Verbraucher:innen einen Vertrag schließen können. Es geht nur um den B2C-Bereich. Je nach Produkt oder Dienstleistung bestehen andere Erfordernisse. Nehmen wir das Beispiel E-Book: Die Bedienbarkeit ist das Wichtigste. Sie muss auch für Menschen mit Sehbehinderung gegeben sein, ein Screenreader muss den Text in logischer Reihenfolge wiedergeben und Bilder müssen beschrieben werden.
In Österreich sind Mikrounternehmen, die Dienstleistungen erbringen, aus dem Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen. Das betrifft sehr viele in der Branche …
Jäger – Es handelt sich um Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft. Ausgenommen sind auch Fälle, bei denen die Einhaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Das Unternehmen muss das aber beweisen. Grundsätzlich ist es auch für Kleinstunternehmen ratsam, sich mit Barrierefreiheit zu befassen. Sonst kann es passieren, dass Produkte von bestimmten Plattformen ausgeschlossen werden oder sich der Kundenkreis verkleinert.
Was sind jetzt die wichtigsten Schritte für Unternehmen?
Jäger – Für die Unternehmen, die an das neue Gesetz gebunden sind, ist das Wichtigste, nicht bis zum letzten Moment zu warten. Sich jetzt schon anzuschauen, inwieweit zum Beispiel die eigene Website bereits barrierefrei zugänglich ist, ist ratsam. Dafür gibt es nützliche Onlinetools. Bei allen Updates und Neuerungen sollte das Thema bereits jetzt mitbedacht werden. Sobald wie möglich sollten auch Mitarbeiter:innen sensibilisiert werden. Für die technische Umsetzung würde ich professionelle Firmen empfehlen, von denen es sehr viele gibt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Regierungsvorlage zum österreichischen Barrierefreiheitsgesetz