Ab dem 1. Jänner 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich inDeutschland verpflichtend. Was heißt das für Österreich?
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. So werden Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dargestellt.
Im B2B-Bereich muss der Zahlungsverkehr ab 1. Jänner 2025 mit E-Rechnungen abgewickelt werden. Das wurde dieses Jahr in Deutschland im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Rechnungen müssen dann die europäische Norm EN 16931 erfüllen. Bereits jetzt werden von manchen Unternehmen zwei Formate verwendet, die diese Norm erfüllen: „ZUGFeRD 2.x“ und „XRechnung“.
Was heißt das für heimische Unternehmen? Die Auswirkungen halten sich in Grenzen. Nur wer eine feste Niederlassung im Nachbarland hat, ist zur E-Rechnung verpflichtet. Wichtiger ist, dass einige deutsche Unternehmen wohl keine anderen Formen der Rechnungslegung mehr akzeptieren werden. Die Bitte um strukturierte E-Rechnungen wird heimische Geschäftspartner erreichen.
Das deutsche Gesetz basiert nicht auf einer EU-Richtlinie – allerdings wird auch in der EU das Ziel verfolgt, den Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung zu fördern. Einige Staaten führen sie bereits schrittweise ein, darunter Polen, Frankreich und Belgien. Heuer verabschiedeten die EU-Mitgliedsstaaten außerdem ein Paket mit Mehrwertsteuerreformen für das digitale Zeitalter. Darin ist unter anderem festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2030 E-Rechnungen für grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen ausgestellt werden müssen.