anzeiger 10/24 – Sicherheit für Produkte: neue Verordnung der EU

Am 13. Dezember 2024 tritt die allgemeine Produktsicherheitsverordnung GPSR in Kraft – für die Buchbranche sind die Auswirkungen überschaubar.

Ende des Jahres tritt die allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) der EU in Kraft. Sie erweitert das bereits bestehende Produktsicherheitsrecht und sieht strengere Auflagen für den Onlinehandel vor. Die Verordnung dient als Sicherheitsnetz für Produkte, die in anderen Gesetzen nicht geregelt sind. Unter anderem Bücher. Auf die Buchbranche habe die neue Regelung „keine bedeutenden Auswirkungen“, sagt Enrico Turrin von der Federation of European Publishers (FEP).

Die neue Verordnung verlangt, dass alle Produkte mit einem „Handbuch“ ausgestattet sind, aus dem hervorgeht, wie das Produkt verwendet wird und aus welchen Materialien es besteht. „Dies liegt bei Büchern auf der Hand“, meint Turrin. „Die Anleitung wird deshalb kurz und unkompliziert sein.“ Die GPSR fordert zudem eine genauere Herkunftsangabe jedes Produkts. Auch das ist für die Buchbranche nichts Neues: Dies erfolgt bereits durch die ISBN-Nummer und den Kontakt zur Druckerei.

Die Spielzeugsicherheitsregelung der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist Teil der neuen Verordnung. Sie betrifft die Sicherheit von Kinderbüchern, die als Spielzeug klassifiziert werden könnten. Aktuell gibt es noch Diskussionen zwischen dem EU-Rat und dem EU-Parlament darüber, wie Kinderbücher, insbesondere für Kleinkinder, eingestuft werden sollen. Es geht darum, ob sie intensiver auf gefährliche Materialien und Chemikalien geprüft werden müssen. Obwohl die GPSR bald in Kraft tritt, sind die Verhandlungen in diesem Punkt noch nicht abgeschlossen.

Text: Ruth Kronbichler

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