Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) tritt am Freitag, den 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) und soll ein hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen sicherstellen. Für die österreichische Buchbranche – insbesondere Verleger:innen, Buchhändler:innen und Auslieferer:innen – bringt sie spezifische Pflichten und Verantwortlichkeiten mit sich.
Verleger:innen sollten sicherstellen, dass die Materialien unbedenklich sind, die Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllt werden und ein Rückrufsystem vorhanden ist, falls Sicherheitsprobleme auftreten. Auch Buchhändler:innen müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Die Verordnung sieht unter anderem eine Risikoanalyse und -bewertung für jedes einzelne in Verkehr gebrachte Produkt vor, die 10 Jahre aufbewahrt werden muss.
Der Hauptverband vertritt ebenso wie der Europäische Verlegerverband FEP die Auffassung, dass Bücher inhärent kein Sicherheitsrisiko bergen und daher im Gegensatz zu technischen und elektronischen Produkten eine Einzelbewertung nicht erforderlich sein sollte.
Unverzichtbar sind ergänzende Angaben im Impressum von Büchern neben den Bestimmungen des Mediengesetzes:
- Name des Verlags – Firmenname, eingetragene Handelsmarke oder Imprint
- Postanschrift des Verlags
- Eine E-Mail-Adresse, über die der Verlag erreichbar ist. (Die Webadresse genügt nicht.)
Folgende detaillierte Informationen zur GPSR stehen im Mitgliederbereich (unter „Links & Downloads“) zur Verfügung:
- HVB-Informationen zur EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- GPSR Briefing FEP
- Template letter retailers GPSR (FEP)