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Inkrafttreten der EUDR verschoben
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Am Dienstag, den 17. Dezember 2024 wurde im EU-Parlament beschlossen, die ursprünglich geplanten Fristen für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben.
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Große Marktteilnehmer sind nun ab dem 30. Dezember 2025 verpflichtet, die Vorgaben der EUDR umzusetzen, während Kleinst- und Kleinunternehmen diese erst ab dem 30. Juni 2026 erfüllen müssen.
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Die EUDR ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, das Inverkehrbringen, den Handel und die Ausfuhr von Produkten, die in Zusammenhang mit Entwaldung stehen, zu reglementieren. Dadurch soll der Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung minimiert werden. Die Verordnung schließt auch die für die Buchbranche relevanten holzbasierten Stoffe Pappe, Papier, Bücher, Bilddrucke und Zeitungen ein.
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Verlage gelten meist als sogenannte Marktteilnehmer, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Daher unterliegen sie strengeren Pflichten. Wichtig für den Geltungsbereich ist jedoch die Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Für KMU, die einen Großteil der österreichischen Verlagsbranche ausmachen, sind die Anforderungen weniger umfangreich als für große Unternehmen. Ob ein Unternehmen im Sinne der Verordnung als KMU oder großes Unternehmen eingestuft wird, richtet sich nach den Schwellenwerten der Bilanz-Richtlinie (vgl. 2013/34/EU).
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Verlage müssen eine Sorgfaltserklärung für alle relevanten Produkte erstellen. Die Erklärung muss sicherstellen, dass alle in der Lieferkette verwendeten Rohstoffe den Anforderungen der EUDR entsprechen. Diese Erklärung wird über das digitale System der EU-Kommission, das „Deforestation Due Diligence Statement Registry“, eingereicht. Diesen Server können Sie hier abrufen.
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Die Einreichung von Sorgfaltserklärungen im LIVE-Server darf nur Produkte betreffen, die nach Inkrafttreten der Verordnung auf den Markt gebracht oder exportiert werden. Die im LIVE-Server eingereichten Erklärungen haben rechtliche Gültigkeit und können von den zuständigen Behörden überprüft werden.
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Um sich mit dem System vertraut zu machen, steht eine Trainingsplattform namens „ACCEPTANCE Server“ zur Verfügung. Sie können den Server hier abrufen. Die hier getätigten Einreichungen haben keine rechtliche Gültigkeit.
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Pflichten für Buchhandlungen
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Buchhandlungen, unabhängig von der Unternehmensgröße, müssen die Sorgfaltserklärung ihrer Lieferant:innen prüfen und auf Verlangen der Behörden vorlegen. Die Dokumentation dieser Erklärungen ist verpflichtend und muss mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
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Für Händler, die große Unternehmen sind, gelten dieselben Pflichten wie für Marktteilnehmer, einschließlich der Einreichung der Sorgfaltserklärung über das digitale Informationssystem der EU-Kommission.
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Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Strafen, darunter Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.
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Verlage sollten die Möglichkeit nutzen, den ACCEPTANCE-Server zu testen, um sich mit der Erstellung und Einreichung von Sorgfaltserklärungen vertraut zu machen.
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Weiters werden hier laufend Online-Trainings für die Nutzung des digitalen Systems zur Einreichung von Sorgfaltserklärungen angeboten. Die Teilnehmer:innen-Anzahl ist jedoch beschränkt und die Plätze schnell ausgebucht.
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Einen Benutzerleitfaden sowie Schulungsmaterialien zum EUDR-Informationssystem finden Sie hier. Bei Fragen zur Registrierung oder bei technischen Problemen steht Support unter SANTE-TRACES@ec.europa.eu zur Verfügung.
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Buchhandlungen sollten sicherstellen, dass ihre Lieferant:innen die geforderten Sorgfaltserklärungen vorlegen können, und geeignete Prozesse zur Prüfung und Archivierung etablieren.
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Die EU-Kommission kündigte am 17. Dezember 2024 an, die administrative Belastung, insbesondere für kleine Unternehmen, zu verringern, und weitere Klarstellungen zu liefern, die Leitlinien und FAQs zu aktualisieren und sicherzustellen, dass das Informationssystem sowie das Länder-Benchmarking spätestens sechs Monate vor dem Inkrafttreten der Verordnung betriebsbereit sind.
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Die FAQs des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels finden Sie hier.
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Hauptverband des Österreichischen Buchhandels Grünangergasse 4 1010 Wien
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Informationspflicht nach § 5 Abs.1 ECG Branche: Buch und Medienwirtschaft, Bundesgremium Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich UID ATU36820008 ZVR-Zahl 121446820
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